Malteser sehen Katastrophenschutz in Gefahr
„Kein Katastrophenschutz ohne den Rettungsdienst der Hilfsorganisationen“
„Es gibt in Deutschland keinen funktionierenden Katastrophenschutz ohne den Rettungsdienst der Hilfsorganisationen - das zeigt jedes größere Unglück auf der Straße, der Schiene oder bei Veranstaltungen wie der Loveparade“, betont der Präsident des Malteser Hilfsdienstes, Dr. Constantin von Brandenstein-Zeppelin. „Es gibt in
Deutschland keinen funktionierenden Katastrophenschutz ohne den
Rettungsdienst der Hilfsorganisationen - das zeigt jedes größere
Unglück auf der Straße, der Schiene oder bei Veranstaltungen wie der
Loveparade“, betont der Präsident
des Malteser Hilfsdienstes, Dr. Constantin von Brandenstein-Zeppelin. Im
Vorfeld der am Mittwoch beginnenden Messe für den Rettungsdienst, der
RETTmobil, warnte der Malteser Präsident davor, den Rettungsdienst in
den Städten und Landkreisen allein aus Kostengesichtspunkten
zu vergeben.
„Der Rettungsdienst ist ein Teil der gesamten nichtpolizeilichen
Gefahrenabwehr, in der der Katastrophenschutz, die Hilfe bei
Massenunfällen von Verletzten, Sanitätsdiensten und
Evakuierungsmaßnahmen verzahnt sind. Der Rettungsdienst darf daher nicht
ohne
Berücksichtigung des Katastrophenschutzes vergeben werden“, so
Brandenstein-Zeppelin. Zum Beispiel sei eine schnelle Versorgung vieler
Verletzter ohne ehrenamtliche Sanitäts- und Rettungskräfte, die
professionell ausgebildet und regelmäßig im Einsatz seien,
nicht möglich. „Wir dürfen nicht mit Menschenleben spielen, um Kosten zu
senken“, sagte der Malteser Präsident nachdrücklich. Die professionelle
Ausbildung und die regelmäßige Anwendung in der Praxis sorge dafür,
dass ehrenamtlichen Einsatzkräfte bei Großeinsätzen
schnell und zuverlässig zur Verfügung stünden, wo der Rettungsdienst
allein überfordert sei.
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes handelt es sich bei Verträgen mit Rettungsdiensten nicht um öffentliche Aufträge mit Vergaberichtlinien, sondern um Dienstleistungen. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind nach dem Urteil verpflichtet, ihre Rettungsdienstgesetze bis spätestens Ende 2012 zu ändern. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens hatte jüngst gesagt, dass es bei der Vergabe des Rettungsdienstes auch darum gehen müsse, beim Katastrophenschutz mitzuwirken.
Quelle: www.malteser.de





