Die Alternativen zum Wehrdienst
Als Alternative zum regulären Wehr- oder Zivildienst bieten die Malteser in der Diözese Essen :
Die Verpflichtung zur Dienstleistung im Katastrophenschutz
Als anerkannte Hilfsorganisation wirkt der Malteser Hilfsdienst im Katastrophenschutz des Bundes und der Länder mit und kann, unter bestimmten Bedingungen, seinen wehr- oder zivildienstpflichtigen Helfern die Möglichkeit einer Verpflichtung zur Mitarbeit im Katastrophenschutz mit der Folge der Freistellung vom Wehr-/ Zivildienst anbieten.
Grundvoraussetzung für eine solche "Freistellung" ist eine persönliche Verpflichtung des Helfers, mindestens sechs Jahre in einer Einheit des Katastrophenschutzes der Malteser mitzuwirken. Während dieser Zeit muss der Helfer an allen angeordneten Dienstveranstaltungen einer Einsatzeinheit (Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, Übungen, Einsätze etc.) für den Katastrophenschutz teilnehmen.
Grundvoraussetzung für eine solche "Freistellung" ist eine persönliche Verpflichtung des Helfers, mindestens sechs Jahre in einer Einheit des Katastrophenschutzes der Malteser mitzuwirken. Während dieser Zeit muss der Helfer an allen angeordneten Dienstveranstaltungen einer Einsatzeinheit (Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, Übungen, Einsätze etc.) für den Katastrophenschutz teilnehmen.
Die Entscheidung über eine Freistellung vom Wehr-/Zivildienst trifft die jeweils zuständige kommunale Katastrophenschutzbehörde nach Prüfung der Gegebenheiten.


